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HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Technische Fragen und Antworten zur Ville ab Baujahr 2006
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adicom
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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von adicom »

bockerl67 hat geschrieben:Hurra ! Pickerl ohne Mangel erhalten.


Sogar die feststellbremse funktioniert :mrgreen: :lol:
hab´s gewusst...Feststellbremse mit Kabelbinder??? Wie bei der 650er :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin:
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bockerl67
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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von bockerl67 »

:idea: :lach:
Liebe Grüße - Günter

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peter+petra
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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von peter+petra »

oder mit klettband :idea:
l.gr.Peter+Petra

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adicom
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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von adicom »

peter+petra hat geschrieben:oder mit klettband :idea:
das ist die moderne Version bei der 700er :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin: :biggrin:
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Anton
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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von Anton »

Beim Prüfbericht der §57a wurden mehrere Punkte zusammen gefasst. Siehe 1.1.16 Feststellbremse - Bremshebel - usw ...

Hier hätte der Prüfer als Bemerkung etwas schreiben KÖNNEN, welches den LM betrifft. Ein Laie hingegen sucht dann vergebens nach einer Feststellbremse z.B :lol:
Leider sind die Spielräume sehr eng und sehr streng geworden hinsichtlich der §57a. Viele Werkstätten, müssen immer mit einer Rezession (Überprüfung) der Landesregierung rechnen. Wenn mehrere SM einer Werkstätte vorliegen, verliert dieser die Zulassung (Berechtigung) eine §57a Überprüfung durch zu Führen, was wiederum zu Einnahmen Verlust führt. :wink:
Lg Anton
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