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KFZ - Apotheke
Verfasst: Dienstag, 23. Juli 2013, 13:58
von bockerl67
Am letzten Wochenende führte ich mit einem "Experten" ein Gespräch über das Thema "abgelaufene Apotheke im KFZ".
Hab nun einen Kommentar eines ÖAMTC - Juristen gefunden, woraus ersichtlich ist, dass eine abgelaufene Apotheke weder zu Verkehrsstrafen noch zu Beanstandungen bei der Pickerl-Überprüfung führen darf.
Ich werde mir den Artikel ausdrucken und zum Verbandspackerl geben.
Re: KFZ - Apotheke
Verfasst: Dienstag, 23. Juli 2013, 14:46
von sani_08
Danke, jetzt haben es alle schwarz auf weiss.
Nicht überlesen:
*) "Staubdicht verpackt"
*) "zur Wundversorgung geeignetes Verbandszeug"
*) "Mindestanforderung an Verbandszeug", besser laut ÖNORM V 5101
Ach ja: es schadet auch nicht, wenn man mit dem Zeug sinnvoll umgehen kann ...

Re: KFZ - Apotheke
Verfasst: Dienstag, 23. Juli 2013, 15:03
von Reinhold
Zur Erinnerung:
in Österreich:
122 Feuerwehr
133 Polizei
144 Rettung
In Europa:
112 Euro-Notruf
Der Euro-Notruf wird in Handy-Netzen mit Vorrang behandelt und funktioniert auch ohne SIM-Karte bzw auch dann, wenn man im eigenen Betreibernetz keinen Empfang hat (wird dann über andere Betreiber geleitet).
Reinhold
Re: KFZ - Apotheke
Verfasst: Dienstag, 23. Juli 2013, 17:31
von sani_08
Reinhold hat geschrieben:Zur Erinnerung:
... 112 Euro-Notruf ...
Reinhold
und bitte
nicht verwenden!
in Österreich wird 112 an die Polizei weitergeleitet und es beginnt ein klassisches altes Spiel: Stille Post.
So gut es auch gemeint ist, in der Praxis geht viel zu viel Info verloren, weil die Anforderung von z.B. der Rettung über Leute läuft, die den Patienten nicht gesehen haben, mit der Materie nicht vertraut sind und deren (berufliches) Interesse anderen Aufgaben gilt.
Das geht jetzt nicht gegen die Polizei, sondern gegen den unnötigen Umweg über Dritte. Habe leider mehrere (auch kritische) Einsätze gehabt, die ein bisserl in die Hose gegangen sind, weil die Info nur bruchstückhaft ankam. Sprich: Brauchst die Feuerwehr, dann ruf' bei der Feuerwehr (122), brauchst die Rettung dann ruf' bei der Rettung (144) an!
Eine rühmliche Ausnahme bildet hier das Bundesland Vorarlberg, wo es
eine gemeinsame Leitstelle gibt!

Re: KFZ - Apotheke
Verfasst: Dienstag, 23. Juli 2013, 20:09
von Reinhold
OK - hab mich nicht klar ausgedrückt:
Ich meinte: In Österreich die österreichischen Nummern, im Europaausland 112.
Reinhold
Re: KFZ - Apotheke
Verfasst: Dienstag, 30. Juli 2013, 18:11
von maxiboehm
Guckst du:
§ 102 KFG Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers
(10) Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist, sowie bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine geeignete Warneinrichtung und eine geeignete, der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen. Der Lenker hat diese Warnkleidung im Falle des § 89 Abs. 2 StVO 1960 beim Aufstellen der Warneinrichtung oder im Falle des § 46 Abs. 3 StVO 1960, wenn er sich auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeuges aufhält, in bestimmungsgemäßer Weise zu tragen. Der Lenker hat bei Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg ausgenommen Fahrzeuge der Klasse M1 und bei anderen als leichten Anhängern pro Fahrzeug jeweils mindestens einen Unterlegkeil mitzuführen.
Da immer wieder die Depatte aufkommt ob abgelaufen oder nicht. Es steht nirgendswo etwas davon. Nur bei einen 10-15 Jahre alten vergilten Verbandszeug wird es halt schon ein wenig eng mit geeignet zur Wundversorgung.
LG
MArkus
Re: KFZ - Apotheke
Verfasst: Dienstag, 30. Juli 2013, 20:29
von Brigitte und Martin
Leider ist es so, dass auf der Verpackung ein Ablaufdatum steht und wenn das überschritten ist gilt es halt nicht mehr
So am Rande, ein Berufskollege von mir ist immer recht gut Ausgestattet und am neuesten Stand.
Sein Notfallkoffer und sein Wissen ist sicher das Beste was einem bei einem Unfall passieren kann.
Bei einer Kontrolle wurde er trotz allem zu 20€ verdonnert, da das Genormte Päckchen gefehlt hat
Ich persönlich bevorzuge zusätzlich 3 Dreieckstücher zum Standartpaket, damit lässt sich mit der richtigen
Technik so ziemlich alles am Körper
fixieren und verbinden.
Es ist ja erste Hilfe und keine OP. am Unfallort nötig.
Gruß Martin