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Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Verfasst: Donnerstag, 11. März 2010, 14:47
von Grazer
sollte jemand mal was suchen, was wissen wollen oder einfach nur sicher sein wollen, daß... und so weiter und so fort,
SO schaut's aus bei uns im ösiland:
http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Motorradrecht" target="_blank
Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Verfasst: Donnerstag, 11. März 2010, 15:19
von Franz
toller link!!!
danke
franz
Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Verfasst: Donnerstag, 11. März 2010, 15:53
von Grazer
bitte gerne, gibt ja immer wieder mal was, was man gerne nachlesen möchte... und da hab ich's eben gefunden...
und so find's auch ich immer wieder...

Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Verfasst: Donnerstag, 11. März 2010, 18:22
von Kurt
Toller Link - Danke!
Gesetzteszitat:
Fußraste : KFG § 26 (4)
Auf nicht geschlossenen Krafträdern müssen bei Sitzen für den Lenker und, außer in Beiwagen, bei Sitzen für zu befördernde Personen (klappbare) Fußrasten oder Trittbretter vorhanden sein.
Die zur Abstützung der Füße dienenden Einrichtungen sind in bestimmungsgemäßer Weise zu benützen.
Auf gut Bikerisch: ABSCHLEIFEN halt !!!!
Gruß Kurt

Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Verfasst: Donnerstag, 11. März 2010, 18:43
von Franz
Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Verfasst: Mittwoch, 17. März 2010, 00:33
von ramirez
immerhin gut, dass man mal weiss, wogegen man 10x am tag mindestens verstößt.

Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Verfasst: Mittwoch, 17. März 2010, 08:58
von sani_08
Danke!
Gut zu wissen, wo man konkret nachschlagen kann!
Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Verfasst: Samstag, 10. April 2010, 08:21
von Flippsi
Wusste nicht das ein Haltegriff Plicht ist
Quelle:
http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Motorradrecht" target="_blank
MfG
Flippsi
Haltegriff : KFG § 26 (4); KDV § 54a (8)
Bei einem Sitzplatz für eine zu befördernde Person (Sozius) muss vorgesorgt sein, dass sich diese mit beiden Händen in geeigneter Weise am Motorrad anhalten kann.
Ausrüstung: Haltegurte, Haltegriffe, Gepäckträger oder Topcase mit Anhalte-Einrichtungen etc.
Die Anhaltemöglichkeit des Beifahrers am Körper des Lenkers allein genügt nicht!
Sind bei Motorrädern mit Beiwagen Sicherheitsgurte montiert, besteht Verwendungspflicht, jedoch keine Nachrüstungsverpflichtung.
EU - Vorbereitender Rechtsakt für eine Richtlinie über die Halteeinrichtung für Beifahrer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen.
Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Verfasst: Samstag, 10. April 2010, 12:03
von sani_08
Ich wusste, dass eine Haltevorrichtung vorhanden sein muss,
wobei ja interessanterweise beim Haltegurt, der auch aus Kunstleder (oder so ähnl.) bestehen darf,
die Frage nach der Brauchbarkeit/Sinnhaftigkeit nicht so wichtig sein dürfte.
Da hab ich schon Gurten gesehen, die ihren Zweck wohl nur bei optischer Kontrolle erfüllen werden.
Bei Belastung verlässt der Sozius das Motorrad wahrscheinlich mit dem Ding in der Hand.
Hab auch schon gehört, dass einige Damen auf dem Soziusplatzerl ein kurzes Schläfchen gehalten haben,
es wird also mit dem sich-anhalten-müssen wohl nicht so dringend sein.
(d.h. es reicht für alle, dass der Haltegurt vorhanden ist, verwenden tut ihn ja eh keiner
ist doch wieder mal eine klassisch österreichische Lösung!

)
Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Verfasst: Samstag, 10. April 2010, 19:48
von Anton
Bei der 700er sind links und rechts zwei Rails (Haltegriffe) Serie montiert. Hier ist guter Haltegriff gewährleistet. Frag mich aber wirklich, wer fasst schon beim Fahren als Sozius seitlich auf Haltegriffe *grübel*
Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Verfasst: Samstag, 10. April 2010, 20:16
von Franz

kein mensch anton, kein mensch........
lg
franz
Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Verfasst: Sonntag, 11. April 2010, 07:52
von Ewald
Mit dem schlafen auf dem Sozius-platzerl da kann dir der Grazer ein Liedchen singen

Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Verfasst: Montag, 12. April 2010, 10:18
von Grazer
Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Verfasst: Montag, 12. April 2010, 12:48
von dodo-driver
Ui, das Thema kenn ich auch von wo...

Re: Kurzfassung Motorradrecht in Österreich
Verfasst: Dienstag, 13. April 2010, 20:41
von Ewald
mein i jo die hinten drauf