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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a
Verfasst: Samstag, 1. Juni 2013, 16:11
von adicom
Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a
Verfasst: Samstag, 1. Juni 2013, 17:10
von bockerl67
Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a
Verfasst: Sonntag, 2. Juni 2013, 16:02
von peter+petra
oder mit klettband

Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a
Verfasst: Sonntag, 2. Juni 2013, 19:12
von adicom
Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a
Verfasst: Samstag, 6. Juli 2013, 21:10
von Anton
Beim Prüfbericht der §57a wurden mehrere Punkte zusammen gefasst. Siehe 1.1.16 Feststellbremse -
Bremshebel - usw ...
Hier hätte der Prüfer als Bemerkung etwas schreiben KÖNNEN, welches den LM betrifft. Ein Laie hingegen sucht dann vergebens nach einer Feststellbremse z.B
Leider sind die Spielräume sehr eng und sehr streng geworden hinsichtlich der §57a. Viele Werkstätten, müssen immer mit einer Rezession (Überprüfung) der Landesregierung rechnen. Wenn mehrere SM einer Werkstätte vorliegen, verliert dieser die Zulassung (Berechtigung) eine §57a Überprüfung durch zu Führen, was wiederum zu Einnahmen Verlust führt.
